Das Schweizerische Rote Kreuz SRK ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse nach Art. 7 Abs. 5 FHSG und nach Art. 68 BBG sowie Art. 75 Abs. 4 BBV in den Berufen im Gesundheitswesen
Gestützt auf die Leistungsverträge BBT/SRK erfüllt das SRK folgende Aufgaben: Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens nach den geltenden rechtlichen Grundlagen sowie die Koordination von Ausgleichsmassnahmen in den nicht-universitären Gesundheitsberufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SRK.