Für alle Mitgliedschaften beim SPV muss mindestens der Abschluss zur Podologin/zum Podologen EFZ vorliegen.
Der Antrag um Aufnahme als Mitglied muss schriftlich an die Geschäftsstelle gestellt werden. Dem Beitrittsgesuch muss eine Kopie des Diploms beigelegt werden.
Das eingereichte Aufnahmegesuch wird zur Prüfung an den Zentralpräsidenten sowie an die zuständige Regionalgruppe weitergeleitet.
Über die Aufnahme wird an der nächsten Verbandskonferenz entschieden (VK-Daten siehe Agenda unter https://www.podologie.swiss/agenda/). Die Verbandskonferenz setzt sich aus den gewählten Regionalgruppen-Präsident:innen und einem Vorstandsmitglied der Regionalgruppen sowie dem Zentralvorstand zusammen.
Nach der Verbandskonferenz werden die Neumitglieder über die Aufnahme informiert und erhalten nebst einer Mitglieder-Urkunde auch alle wichtigen Informationen rund um den Verband via Podologie-Handbuch zugestellt. Ausserdem werden die Neumitglieder auf der Webseite im Mitgliederverzeichnis aufgeführt.
Der Mitgliederbeitrag setzt sich aus dem Verbandsbeitrag, dem Zeitungsbeitrag, dem PR-Beitrag sowie dem Regionalgruppenbeitrag zusammen.
Verbandsbeiträge pro Jahr
Mitgliederbeitrag Aktiv | CHF 590.00 |
Mitgliederbeitrag Aktiv-Junior* | CHF 430.00 |
Mitgliederbeitrag Passiv | CHF 322.50 |
Nur per Nomination möglich: Freimitglied (Zeitungsbeitrag) | CHF 55.00 |
Nur per Nomination möglich: Ehrenmitglied | CHF 0.00 |
* Für erfolgreiche Absolvent:innen des EFZ während 2 Jahren nach Abschluss
Befreiung vom Verbandsbeitrag:
Die Regionalgruppen-Zugehörigkeit ist frei wählbar. Die verschiedenen Regionalgruppen sind hier ersichtlich: https://www.podologie.swiss/ueber-uns/organisation/regionalgruppen/
Gemäss Art. 10 der Statuten vom SPV ist ein Austritt aus dem Verband jeweils per Ende des Verbandsjahres, das heisst per 31. Dezember, möglich. Ein Verbandsjahr dauert vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Die Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu erfolgen (bis 30. September).