Mitglied werden und Login erstellen

Wie werde ich Mitglied beim SPV

Für alle Mitgliedschaften beim SPV muss mindestens der Abschluss zur Podologin/zum Podologen EFZ vorliegen.

Der Antrag um Aufnahme als Mitglied muss schriftlich an die Geschäftsstelle gestellt werden. Dem Beitrittsgesuch muss eine Kopie des Diploms beigelegt werden.

Das eingereichte Aufnahmegesuch wird zur Prüfung an den Zentralpräsidenten sowie an die zuständige Regionalgruppe weitergeleitet.  

Über die Aufnahme wird an der nächsten Verbandskonferenz entschieden (VK-Daten siehe Agenda unter https://www.podologie.swiss/agenda/). Die Verbandskonferenz setzt sich aus den gewählten Regionalgruppen-Präsident:innen und einem Vorstandsmitglied der Regionalgruppen sowie dem Zentralvorstand zusammen. 

Nach der Verbandskonferenz werden die Neumitglieder über die Aufnahme informiert und erhalten nebst einer Mitglieder-Urkunde auch alle wichtigen Informationen rund um den Verband via Podologie-Handbuch zugestellt. Ausserdem werden die Neumitglieder auf der Webseite im Mitgliederverzeichnis aufgeführt.

Mitgliederkategorien / Mitgliederbeiträge

Der Mitgliederbeitrag setzt sich aus dem Verbandsbeitrag, dem Zeitungsbeitrag, dem PR-Beitrag sowie dem Regionalgruppenbeitrag zusammen.

Verbandsbeiträge pro Jahr

Mitgliederbeitrag AktivCHF 590.00
Mitgliederbeitrag Aktiv-Junior*CHF 430.00
Mitgliederbeitrag PassivCHF 322.50
Nur per Nomination möglich: Freimitglied (Zeitungsbeitrag)CHF 55.00
Nur per Nomination möglich: EhrenmitgliedCHF 0.00

* Für erfolgreiche Absolvent:innen des EFZ während 2 Jahren nach Abschluss

Befreiung vom Verbandsbeitrag:

  • Mitglieder des Zentralvorstandes sind vom gesamten Verbandsbeitrag befreit.
  • Vorstandsmitglieder der Regionalgruppen sind vom Regionalgruppenbeitrag und zur Hälfte (50 %) von den übrigen Beiträgen befreit.

Zugehörigkeit Regionalgruppe

Die Regionalgruppen-Zugehörigkeit ist frei wählbar. Die verschiedenen Regionalgruppen sind hier ersichtlich: https://www.podologie.swiss/ueber-uns/organisation/regionalgruppen/

Kündigung der Mitgliedschaft

Gemäss Art. 10 der Statuten vom SPV ist ein Austritt aus dem Verband jeweils per Ende des Verbandsjahres, das heisst per 31. Dezember, möglich. Ein Verbandsjahr dauert vom 1. Januar bis am 31. Dezember. Die Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu erfolgen (bis 30. September). 

Dokumente