Für die Abrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) benötigen Podologinnen und Podologen die Zulassung des Kantons (Zulassungsverfahren nach KVG) sowie eine ZSR-Nr. der SASIS.
Merkblatt Zulassungsgesuch Kantone (insb. Qualitätsanforderungen)
Zudem muss die Tarifschulung von OPS einmal besucht werden und die Beitrittserklärung zur Tarif-Übergangsvereinbarung eingereicht werden.