Podologie steht für «Medizinische Fusspflege» und ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Für die selbstständige Ausübung ist eine Bewilligung erforderlich. Podologinnen und Podologen sind Fachleute für alle möglichen Fussbeschwerden und deren Prävention. Die Berufslehre dauert drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Die Weiterbildung zur dipl. Podologin HF / zum dipl. Podologen HF erfolgt berufsbegleitend während drei Jahren an einer Höheren Fachschule.
In der kosmetischen Fusspflege gibt es keine reglementierten Ausbildungen. Die kosmetische Fusspflege befasst sich ausschliesslich mit pflegerischen und dekorativen Behandlungen am gesunden Fuss und im Wellness-Bereich.